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Zulassung
Informationen für internationale Bewerber*innen
Das Vergabeverfahren unterscheidet sich für Bewerberinnen und Bewerber aus der Europäischen Union/EWR-Ländern und außerhalb der Europäischen Union/EWR-Ländern.
Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union*, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)** und der Schweiz sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und werden in den gleichen Quoten zugelassen.
*Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
**Island, Liechtenstein, Norwegen
Weitere Informationen zum Zulassungsprozess für EU/EWR Staatsangehörige
Für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der Europäischen Union*, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)** und der Schweiz stehen innerhalb der Vorab- und Sonderquote jeweils 5% der Studienplätze eines Majors oder Fachs in der Lehrkräftebildung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Zulassungsprozess für Nicht-EU/EWR Staatsangehörige